Gemeinsam Bayerns Natur schützen

Sodenthaler Wassererlebnistag

Im neuen Jahr möchten wir erstmals ältere Schüler (über 12 Jahre) zu einer Veranstaltung auf das Betriebsgelände der Fa. SODENTHALER Mineralbrunnen GmbH einladen! Im Vordergrund unserer Aktivitäten steht nun das Thema „Wasser als Lebensmittel“. Es biete sicherlich die eine oder andere praktische Ergänzung zum Lehrplan der jeweiligen Jahrgangsstufe.

Hierfür haben wir ein neues Konzept erarbeitet, welches wir Ihnen und Ihren Schülern hiermit anbieten. 

Folgende Inhalte und Methoden sollen in stationsbasierten Themenblöcken behandelt werden:

  • Der Boden als Wasserfilter: Versuche zur Filterfähigkeit des Bodens
  • Wasserverbrauch bei uns und anderswo (aufgebaut als Quiz-Show)
  • Wassergeschmackstest / -memory
  • Trinkwasserschutz: Zuordnung Abfall/Chemie im Haushalt – Abbaubar oder nicht
  • Führung durch die Produktion/Abfüllanlage der Fa. SODENTHALER
  • Als spielerische Elemente: Wasserstaffellauf, Klangschale, Wasserxylophon

Das Ziel einer jeden Veranstaltung soll sein, den eigenen Wasserverbrauch (Trinkwasser und Sonstiges) zu reflektieren, die Produktion unseres Lebensmittels Nr. 1 kennen zu lernen, Zusammenhänge zu begreifen und dadurch eigene Werte zu definieren.

Die Aktion ist für die Schule wieder kostenlos! Sie müssten sich lediglich um die An- und Abreise kümmern.

 

Dauer einer Veranstaltung: ca. 1,5 Stunden bzw. zwei Unterrichtsstunden.

Die Terminkoordination und Organisation läuft wie vorher über das LBV-Büro  in Kleinostheim (Tel: 06027/4090796). Unser Angebot richtet sich an Haupt- und Mittelschulen, sowie Realschulen und Klassen in der Ganztagsbetreuung

Wir würden uns sehr freuen, wenn Ihnen unser Angebot zusagen würde! Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Faxantwort und geben Sie uns eine kurze Rückmeldung. Gerne können Sie uns damit auch Ihre Wünsche und Anregungen äußern. Oder rufen Sie uns an, wir freuen uns darauf!

Wir bedauern es wriklich sehr, dass sich aus Sicherheitsgründen ab sofort keine Kinder unter 12 Jahren auf dem Gelände aufhalten dürfen!